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Kooperationen mit Rechtsschutzversicherungen
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Grundsätzlich arbeitet die Kanzlei mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen.
Es gibt Rechtsschutzversicherer, mit denen privilegierte Kooperationsabkommen zu unserer Kanzlei bestehen. Diese haben für den Mandanten den Vorteil, dass entweder mit dem Rechtsschutzversicherer direkt abgerechnet wird oder vom Rechtsschutzversicherer Nachlässe von bis zu 100 % auf den Selbstbehalt des Rechtsschutzversicherers gewährt werden.
Sonderabkommen bestehen beispielsweise mit dem:
ACV Automobilclub
Badische Rechtschutzversicherung AG
Bruderhilfe Pax
Concordia
Continentale Rechtsschutz
DEURAG
Deutscher Herold
DEVK
Gerling / HDI
HUK-Coburg
LVM
Rechtsschutzunion Schaden GmbH
WGV Rechtsschutz Schadenservice GmbH
Badische Gemeinde-Rechtschutz-Versicherung AG
Zürich Versicherung |
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