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Sind Sie rechtschutzversichert?
Jeder Rechtssuchende kann der Kanzlei ein Mandat erteilen, gleichgültig ob er rechtschutzversichert ist oder nicht.

Als Inhaber einer Rechtschutzversicherungspolice steht es Ihnen grundsätzlich frei, einen Anwalt Ihres Vertrauens zu wählen.

Die Versicherungsgesellschaften haben regelmäßig nur ein Empfehlungsrecht.

Meine Kanzlei arbeitet beispielsweise als APRAXA-Anwaltskanzlei mit folgenden Rechtsschutzversicherungsgesellschaften vertrauensvoll zusammen:
AUXILIA
DEURAG
DEVK
ZÜRICH
CONTINENTALE
BADISCHE
WGV
HDI
LVM
CONCORDIA
DBV-WINTERTHUR
RECHTSSCHUTZ-UNION
GERLING

Darüber hinaus ist die Kanzlei seit Jahren registrierter Jurpartner der Roland Rechtschutzversicherung.

Weiterhin bestehen konsolidierte Kooperationsverhältnisse mit der ARAG Rechtschutzversicherung und weiteren Rechtschutzversichern.