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Die Vorbereitung des Mandanten für das erste Anwaltsgespräch
I. Grundsätze:
1. Der Mandant führt das Mandat. Der Rechtsanwalt ist der zur Hilfe Hinzugerufene.
Deshalb bezeichnet man den Rechtsanwalt in vielen Ländern als Advokaten (advocare = lat. hinzurufen).

Die Qualität der rechtlichen Beratung hängt maßgeblich von der Qualität der Zielidentifikation des Mandanten sowie der Zuarbeit ab, die der Mandant gegenüber der Anwaltskanzlei erbringt. Der Rechtsrat, Gegenstand des Mandatsvertrages, ist ein komplexes Produkt eines tatsächlichen Sachverhaltes (Tatbestandes), der häufig unter ganz verschiedenen rechtlichen Aspekten zu würdigen ist.

Während des Mandates sollten Sie im eigenen Interesse sicherstellen, stets kurzfristig erreichbar zu sein.

2. Hinweis: Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Solheid rechnet grundsätzlich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist (RVG) ab. Sprechen Sie das Thema einer Honorarvereinbarung auch von sich aus an.


II. Vorbereitungsmaßnahmen für die Gespräche mit dem Rechtsanwalt

1.Vorbereiten Sie die Definition/Präzisierung Ihres Zieles
(wozu brauchen Sie anwaltliche Hilfe?)

2. Dokumente:
a) Informieren Sie sich genau über die persönlichen Daten „Ihres Gegners" inklusive Geburtsdatum. Der Rechtsanwalt kann in berechtigten Fällen online in Daten der SCHUFA einsehen.
b) Bringen Sie den/die Verträge mit, möglicherweise auch die Korrespondenz, die zum Abschluss des Vertrages geführt hat und was bisher zum Streit an Korrespondenz ausgetauscht worden ist.

=> Bei Versicherungsverträgen sind der Versicherungsschein (die Police) sowie alle allgemeinen Geschäftsbedingungen (das Kleingedruckte) für diese Police und auch für die eventuell zuvor bestehenden Policen mitzubringen, möglichst gemeinsam mit der Korrespondenz, die zur neuen Eindeckung des Risikos geführt hat.
=> Bei Kapitalanlageproblemen bringen Sie bitte den Emissionsprospekt mit sowie das Beratungsprotokoll, welches zur Beteiligung an der umstrittenen Kapitalanlage geführt hat. Wenn sie den Emissionsprospekt nicht mehr haben, teilen Sie uns dies bitte vor dem Beratungsgespräch mit. Bitte fordern Sie zusätzlich unseren Fragebogen an, damit die Rechtsberatung nachvorangegangener Vorbereitung durch den Anwalt stattfinden kann.
=> Bei Arzthaftungsprozessen bringen Sie "Ihre Krankengeschichte" mit Namen und Adresse aller vorbeteiligten Ärzte und Krankenhäuser mit.

c) Wenn Sie rechtschutzversichert sind:
Bringen Sie bitte die Daten dieses Vertrages, möglichst auch die Police, gegebenenfalls auch die Vorpolice mit, wenn es sich um einen Altschaden handelt.

Unsere Kanzlei arbeitet vertrauensvoll mit einer Reihe von Rechtschutzversicherungen zusammen. Bei einigen Rechtsschutzversicherern kann die Mandatierung unserer Kanzlei eine Reduzierung des vertraglich vereinbarten des Selbstbehaltes bedeuten. Sprechen Sie auch dieses Thema an.