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DEKRA zertifiziert
Juni 2008: DEKRA erteilt Rechtsanwaltskanzlei Dr.Solheid Qualitätsmanagement-Zertifikat DIN EN ISO 9001 : 2008
Im Anschluss an das bereits erteilte Zertifikat DIN EN ISO 9001 : 2000 erhielt die Kanzlei im Oktober 2009 auch das Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 : 2008 für die Kanzleiorganisation

Vorteile für die Mandantschaft
Große und mittelständische Unternehmen sowie Verbände und öffentliche/privatrechtliche Einrichtungen fordern in zunehmendem Maße, dass auch deren Lieferanten, Sachverständigen und Gutachter die Voraussetzungen eines zertifizierten Qualitätsmanagements erfüllen.

Diesen Herausforderungen hat sich die Kanzleileitung gestellt.

Als eine von wenigen Kanzleien in Sachsen hat sich meine Rechtsanwaltskanzlei einer strengen Qualitätskontrolle unterzogen.

Seit Juni 2008 erfüllt die Rechtsanwaltskanzlei Dr.Solheid die Anforderungen der Norm DIN EN ISO 9001:2000.
Die Zertifizierungsgesellschaft DEKRA prüfte die Arbeitsweise / Organisation der Kanzlei und
kam zum Ergebnis, der Kanzleileitung das Zertifikat für Qualitätsmanagement zu erteilen.


Zum Qualitätsmanagement-System
Die „DIN EN ISO 9001:2000“ ist ein weltweit anerkannter Standard zur Qualitätsverbesserung und Qualitätssicherung.
Kundenzufriedenheit und Qualitätssicherung kommt eine überdurchschnittliche Bedeutung zu. Das Vertrauen der Geschäftspartner und Kunden, sowie die Wettbewerbsfähigkeit am Markt sollen hierdurch gestärkt werden.

Gerne stellt sie ihren Klienten die Qualitätsmanagement-gesicherten Leistungen zur Verfügungen.
DIN EN ISO 9001:2008


 
Zusammenarbeit mit Rechtschutzversicherern
Natürlich kann jeder Rechtssuchende Mandant meiner Kanzlei werden, gleichgültig ob er rechtschutzversichert ist oder nicht.

Die Kanzlei arbeitet grundsätzlich mit jeder Rechtsschutzversicherungsgesellschaft zusammen.
Soweit Sie rechtschutzversichert sind, sollten Sie wissen:
Als Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherungsgesellschaft sollten Sie grundsätzlich die freie Wahl haben, welchen Anwalt Sie in Anspruch nehmen wollen.

Als APRAXA-Anwaltskanzlei besteht eine deckungsschutzbeschleunigende Zusammenarbeit mit folgenden Rechtsschutzversicherungsgesellschaften:
ACV Automobilclub
AUXILIA
AdvoCard
BADISCHE Rechtschutz
BRUDERHILFE
CONCORDIA
CONTINENTALE
DEURAG
DEVK
DBV-WINTERTHUR
GERLING
HDI
HUK Coburg Rechtschutz
LVM
RECHTSSCHUTZ-UNION
WGV Rechtschutz
WÜRTTEMBERGISCHE Gemeinde-Rechtschutz
ZÜRICH

Zusätzlich ist die Kanzlei als Jurpartner der Roland Rechtsschutzversicherung gelistet.

Auch mit der ARAG-Rechtschutz bestehen konsolidierte Beziehungen.[rot][b]