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Betrifft Gesellschaftsbeteiligung an der ALAG Auto-Mobil Aktiengesellschaft & Co. KG
Aus meinen Prozessverhandlungen vor dem Oberlandesgericht Dresden Mitte November 2011 ist zu berichten, dass der entscheidungszuständige Senat des OLG aus Anlass eines Schadensersatzprozesses gegen einen Anlagevermittler die Rechtsauffassung geäußert hat, dass schon bei kursorischer Durchsicht des Emissionsprospekts 2003 zur Unternehmensbeteiligung
auffalle, dass bei einem nach dem Plan einzuwerbenden Eigenkapital von 150 Millionen € vorab ein Betrag von 32,1 Mio EUR für Platzierungskosten anfalle.

Die Höhe der entstehenden sog. „Weichen Kosten“ hat Auswirkungen auf den Erfolg der Geschäftsbetätigung.

Dies eröffnet geschädigten Anlegern dieser Beteiligung eine Chance, bei Geltendmachung von Schadensersatz rechtlich zur Überprüfung zu stellen, ob und inwieweit ein Vermittler /eine Vermittlerin der Plausibilitätsprüfungspflicht gerecht geworden ist, als das Produkt vermittelt oder Rahmen eines Beratungsgesprächs empfohlen wurde.