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DEKRA zertifiziert
Zukünftig wird der Vermittler umfassende schriftliche Auskunfts- und Unterrichtungspflichten gegenüber den Kunden haben.
Die im folgenden genannten Informationen müssen schriftlich auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger (Diskette, CD-Rom, DVD, Festplatte des PC) dem Kunden gegeben werden. Sie müssen klar, genau und für den Kunden verständlich, in der Amtssprache des Mitgliedstaates, in dem die Verpflichtung eingegangen wird, formuliert sein. Der Vermittler kann von der schriftlichen Mitteilung nur absehen, wenn der Kunde dies wünscht. Bevor der Verbraucher an das Angebot des Dienstleisters gebunden ist, muss dieser dem Verbraucher folgende Informationen zur Verfügung stellen:

Informationen zum Anbieter
  • Name, Anschrift des Anbieters und Anschrift der Niederlassung,

  • Identität des Vertreters und Anbieters in dem Mitgliedsstaat, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat,

  • Eintragung in ein öffentliches Register mit Registernummer

  • Soweit eine Zulassung erforderlich ist, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde.