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Erleichterungen für Vermittler, die schon seit längerem tätig sind?
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Nach den bisherigen Informationen ist vorgesehen, dass Vermittler, die bereits vor September 2000 Versicherungen vermittelt haben, die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht durch einen besonderen Nachweis darlegen müssen.
Es wird unterstellt, dass diese aufgrund der praktischen Tätigkeit über die notwendigen Kenntnisse verfügen. Die Vermittler, die erst ab September 2000 oder später mit der Versicherungsvermittlung begonnen haben, müssen den Nachweis führen. |
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