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Aufklärungs- und Protokollierungspflichten auch bei Fonds:
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- Darstellung der Anlagestrategie und (geplanter) Zusammensetzung des Fondsvermögens
- Fondsprospekte nur als erste Info
(eigene Schlüssigkeitsprüfungspflicht des Maklers oder Handelsvertreters)
- Erläuterungen der Auswirkungen von Ausgabepreis und Rücknahmepreis; Aufdeckung sonstiger Kosten
Risiken durch Kursschwankungen, Laufzeitrisiken, Währungsrisiken ect
- Hinweis Fehlerhafte oder ausschnittmanipulierte Charts oder Hitlisten
- Verschiedene Protokollpflichten, insbes. nach VVG und WpHG
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