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DEKRA zertifiziert
Aufklärungs- und Protokollierungspflichten auch bei Fonds:
  • Darstellung der Anlagestrategie und (geplanter) Zusammensetzung des Fondsvermögens

  • Fondsprospekte nur als erste Info
    (eigene Schlüssigkeitsprüfungspflicht des Maklers oder Handelsvertreters)

  • Erläuterungen der Auswirkungen von Ausgabepreis und Rücknahmepreis; Aufdeckung sonstiger Kosten
    Risiken durch Kursschwankungen, Laufzeitrisiken, Währungsrisiken ect

  • Hinweis Fehlerhafte oder ausschnittmanipulierte Charts oder Hitlisten

  • Verschiedene Protokollpflichten, insbes. nach VVG und WpHG