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DEKRA zertifiziert
Beratungs-/Auskunftsvertrag im Wertpapierbereich:
  • Kommt bereits durch tatsächliches Verhalten zustande
    (Rspr: Bereits Smalltalk bei Partygespräch)

  • Entscheidend nach BGH: Der Interessent macht deutlich, die besonderen Informationen, Kenntnisse und Verbindungen des Vermittlers nutzen zu wollen

  • Der Anlagevermittler beginnt mit der Ausführung seiner Vermittlungstätigkeit