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Kundenprofil § 31 WpHG
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Voraussetzung für eine "Anleger- gerechte" Beratung
Vor Abschluß des Versicherungsvertrages sind folgende Angaben des Kunden einzuholen und zu dokumentieren:
- Erfahrungsstand des Kunden
- Ziele des Kunden (Risikoprofil und Zeithorizont)
- Besondere Bedürfnisse des Kunden
(Geldanlage für Minderjährige / Mündel; Altersvorsorgekapital)
- Begründung der Empfehlung des Finanz-oder Versicherungsprodukts
Der Detallierungsgrad richtet sich nach der Komplexität des jeweils angebotenen Finanz/Versicherungsvertrages
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