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DEKRA zertifiziert
Rechtliche Pflichten aus dem Beratungsvertrag:

  • "Best advice"; Vermittlung der bestmöglichen Versicherungs- u. Finanzdienstleistungen

  • Verpflichtung zur eigenen Produktinformationen im Markt und der Fachpresse

  • Ständige Beobachtungs-und Hinweispflicht über Veränderungen des Risikoprofils der Produkte, auch nach Vertragsschluß

  • Vermutung des "Beratungsgerechten Anlegerverhaltens"

  • Beweislast des Maklers, daß der Schaden auch ohne die Pflichtverletzung eingetreten wäre