Agent
- (Produkt) Vertreiber / tätig für Strukturvertrieb / Prinzipal
- "Verlängerter Arm"
- Bei Auftreten als Vermittler Grds.: Keine Beratungspflicht !
- Bei erfolgter Beratung jedoch Haftung
- §§ 84, 92 HGB
Streng LG Bamberg:Handelsvertreter als Sachwalter
| Makler
- Maklervertrag mit VN
- Interessenvertreter des VN
- Treuhänderischer Sachwalter des VN
- Ständige Betreuung
- Beobachtungspflicht Produkt- u. Marktenwickung
- Betreuung bei der Schadensregulierung
- Ungefragt Aufklärungs- und Beratungspflichten
- § 93 HGB
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