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Wirtschaftliche Engpässen und die richtige Verwertung der Guthaben v. Kapitallebensversicherungen
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Wirtschaftliche Engpässe zwingen die Inhaber von Lebensversicherungen häufig zur Überlegung, ihre Police zu kündigen und den Rückkaufswert zu vereinnahmen.
Vor einem solchen Schritt sollte überlegt werden, die Police an ein darauf spezialisierte Unternehmen zu verkaufen.
Hierzu hat sich zwischenzeitlich auch in Deutschland ein Markt entwickelt. In Großbritannien besteht dieser Markt bereits seit vielen Jahren.
Die Vorteile eines Verkaufs gegenüber einer Policenkündigung sind mehrfach:
Da die Police erhalten bleibt und durch Dritte weitergeführt, wird bleibt der Risikoschutz der Police weiter bestehen. Der Verkäufer sollte allerdings auf einerm vertraglich vereinbarten Ausschluß des Kündigungsrechts bestehen und diesen Ausschluss dem Versicherer mitteilen !
Die bis zum Verkauf kumulierten Steuervorteile werden auch vom Finanzamt nicht zurückgefordert.
Schließlich bietet der Veräußerer auf dem Zweitmarkt meistens noch einen höheren Verkaufserlös
Hilfestellungen stehen in der Kanzlei zur Verfügung
Finanzdienstleister sollten auf diese Verwertungsmöglichkeit unbedingt hinweisen, um einer Beraterhaftung aus dem Wege zu gehen.
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