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In Fachkreisen gelten Finanzdienstleister nur dann als seriös, wenn sie die Anforderungen des § 32 Kreditwesengesetz (KWG) erfüllen.

Erfüllt Ihr Anlageberater diese Voraussetzung?
Wurden Sie anlegergerecht beraten ?
Wurde ein Beratungsprotokoll geführt und unterzeichnet ?
Wurde die richtige Anlageart (Risikogruppe) für Sie gewählt ?
Mit welchem Ergebnis verliefen Ihre Investitionen ?
Welches Ansehen genießen die Fonds, in die Sie investiert haben ?

Link zur Auswahl und Selbstkontrolle des Verlaufs Ihrer Investments (mit Genehmigung der Geschäftsführung - ohne Haftung):
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