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DEKRA zertifiziert
Baufinanzierung mit Tilgungsaussetzung und alternativer Ansparung durch Lebensversicherungen
Soll ein Bankdarlehen durch eine Lebensversicherung getilgt werden und bleibt die Auszahlungssumme der Lebensversicherung hinter dem Darlehensbetrag zurück, so kann unter gewissen Voraussetzungen die Bank darauf verwiesen werden, das Ausfallrisiko selbst zu tragen. So im Ergebnis bereits die Entscheidung von OLG Richtern.

Vor einer Nachfinanzierung sollten sich die Bauherren gut informieren!

Finanzvermittler sollten auf auflaufende Deckungslücken nachweisbar hinweisen, um den schadensersatzauslösenden Vorwurf zu vermeiden, ihrer Aufklärungspflicht nicht nachgekommen zu sein.
Bankgebühren
Welche Gebühren sind rechtens?

April 2005: BGH (AZ: XI ZR 154/04) bestätigt Urteil, wonach Banken kein Entgelt vom Kontoinhaber verlangen dürfen, wenn aufgrund überzogener Konten Rückbuchungen getätigt werden müssen. Der Grund: Der Kunde ist gegenüber seiner Bank nicht zur Deckung des Kontos für die Einlösung von Lastschriften verpflichtet. Diese Gebühren könne zurückgefordert werden.
Bausparkasse unterliegt bei Kostenabwälzung von Begutachtungskosten
Für unwirksam erklärt wurde vom LG Stuttgart, Az.: 20 O 9/07, die von einer Bausparkasse verwandte Klausel, wonach Kosten für Gutachten zur Wertermittlung einer Immobilie auf die Kunden abwälzt werden. Diese geschäftsbedingungsmäßig vorgegebene Vertragsklausel war in einem Musterverfahren durch eine Verbraucherzentrale angegriffen worden.
Die Richter hatten darauf erkannt, dass die in Rechnung gestellte Wertermittlung primär der den eigenen Besicherungsinteressen des Finanzierungsinstituts diente und folgerichtig daher auch von diesem zu tragen sei.
Soweit entsprechende Gutachterkosten geleistet worden sind, ist dies zu Unrecht erfolgt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Spätestens nach Rechtskraft der Entscheidung besteht für betroffene Kunden, die in der Vergangenheit derartige Kosten getragen haben Anlass, diese zurückzufordern.
Finanzierungsinstitute, die derartige Klauseln in der Vergangenheit verwendet haben, werden gut beraten sein, Rückstellungen zu bilden, für zu erwartende sensible Rückforderungen.
Verbraucherschützer rechnen mit Forderungen gegen Geldinstitute in Millionenhöhe.