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Carpe Diem
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Bei Beteiligungen am Garantiehebelplan 08 Premium Vermögensaufbau AG und Co. KG der CIS Deutschland AG kann es zu rechtlichen Komplikationen führen, die mit erheblichen Schäden verbunden sind.
Das ZDF hat hierüber berichtet unter der Quelle:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1298534/Hohe-Jahresrendite--mit-Carpe-Diem
Die rechtlichen Ansätze zur Auflösung des mehrvertraglichen Konstrukts sind komplex und reichen von der Geltendmachung des Widerrufsrechts, der Anfechtung der Verträge bis zur Geltendmachung von Gegenrechten Form von Schadensersatzansprüchen.
Bei den Kaufverträgen der zur Finanzierung dienenden Vorversicherungen stellt sich die Frage, ob diese Veräußerungen überhaupt wirksam sind. Bei den Kaufverträgen wird zum Kaufpreis auf Vertragsanhänge verwiesen, aus denen sich ihrerseits auch nicht der Kaufpreis ermitteln lässt, weil diesbetreffend wiederum auf die Berechnungen des Betroffenen Lebensversicherers verwiesen wird. Ist eine Police eines ausländischen Versicherers Verkaufsgegenstand, dann hängt die Kaufpreisermittlung schliesslich von Berechnungskriterien ab, die dem Verbraucher jedenfalls regelmäßig unbekannt sein dürfte. Schon bei inländischen Verträgen ist die Berechnung komplex.
Für den Anleger ist eine maßgeschneiderte Prüfung der Vertragssituationen unumgänglich, um zu retten, was zu retten ist.
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Richtigstellung
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Auf unserer Internetpräsenz www.ra-dr-solheid.de berichteten wir unter der Überschrift "Der aktuelle Fall: Carpe Diem", dass beim Kauf von Altpolicen durch die PrismaLife AG die Kaufpreisermittlung von Berechnungskriterien der Liechtensteiner Lebensversicherung abhänge, die dem Verbraucher jedenfalls regelmäßig unbekannt seien.
Hierzu stellen wir fest:
Die PrismaLife AG kauft keine Altpolicen.
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