I. Vorbeugung
Bei Beratungsbedarf in Sachen Geldanlage unterstützt eine Checkliste, die im Zusammenhang mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vom zuständigen Bundesministerium für Verbraucherschutz in nachstehender Internetseite erstellt worden ist;s. pdf.Datei Checkliste Beratungsprotokoll BMELV
II.
Seit Juli 2009 existiert für Investitionen in Aktienfonds ein Produktinformationsblatt des BMELV, anhand dessen sich die Anleger über die sensiblen Kriterien derartiger Investments orientieren können. Anhand dieser Angaben kann der Anleger überprüfen, ob ihm die entscheidungserheblichen Angaben zum Zeitpunkt des Beratungsgesprächs vollständig und wahrheitsgemäß dargelegt worden sind; siehe pdf.Datei Produktinformationsblatt (Aktienfonds) BMELV.
III. Informationsquelle:
Zur Information über offene Fonds stellen Anbieter in Internetseiten Produktbeschreibungen mit Risikoklassifizierungen Rankings, der historischen Entwicklung etc. zur Verfügung.
Informationen zu Investmentfonds werden von meiner Kanzlei gerne unter der Internetadresse
http://www.fondsweb.de/ abgefragt.
Für Investitionsinteressenten und Geschädigte
können die dort zur Verfügung gestellten Informationen nützlich sein, was natürlich nicht davon befreit, die Angaben kritisch zu hinterfragen.
Die Veröffentlichung des vorbezeichneten Links erfolgt mit freundlicher Genehmigung der dort verantwortlichen Personen von fondsweb.
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